Ja, Meldepflichten z.B. (§§ 6 ff. IfSG, §§ 201 ff. SGB VII, § 65c SGB V) können als Word-Vorlage angelegt und ausgegeben werden. Die Speicherung erfolgt revisionssicher in der SAmAs DMS-Datenbank.
Können Warnhinweise für Probanden hinterlegt werden?
Ja, SAmAs HEALTH unterstützt eine Alarm-Diagnose.
Werden alle Anforderungen an die Revisionssicherheit für medizinische Software erfüllt?
Ja, nach Abschuss von Untersuchungsbefunden ist keine Änderung mehr möglich. Müssen Korrekturen vorgenommen werden, bleiben die Änderungen sichtbar.
Können Probandenakten (alle relevanten Daten und Befunde) vollständig in druckbare Formate überführt werden? (Patienteneinsichtsrecht)
Ja, die Ausgabe der Daten an Microsoft Word ist möglich .
Welche Geräte können in SAmAs HEALTH eingebunden werden?
Die GDT-Schnittstelle (Gerätedaten-Transfer) ist in SAmAs HEALTH enthalten und unterstützt alle GDT-fähigen medizinischen Geräte. Die Schnittstelle gehört zum SAmAs Lieferumfang dazu und ist nicht kostenpflichtig. Bei einigen Geräten ist der Erwerb von Software des Geräteherstellers erforderlich. Informationen dazu erhalten Sie von den jeweiligen Herstellern.
Eine Besonderheit von SAmAs HEALTH ist die in allen SAmAs Versionen enthaltene Lizenz für Funktionsarbeitsplätze. So ist beispielsweise für den Betrieb eines Arbeitsplatzes mit angeschlossenem EKG, Ergometrie, Hörtest oder Sehtest weder eine SAmAs Zusatzlizenz, noch eine kostenpflichtige Geräteschnittstelle für einzelne Geräte erforderlich. Die SAmAs CONNECT Geräteliste gibt einen ersten Einblick über verschiedene Anbindungen, die laufend erweitert werden.