Am 10.07.2015 hat der Bundesrat neue Regeln zur verbesserten Gesundheitsvorsorge und mehr Impfschutz für die 70 Millionen Krankenversicherten mit dem Präventionsgesetz beschlossen.
Mit einer Ausweitung der Leistungen, vor allem durch Verbesserungen der Beratung und Unterstützung sowie einer engeren Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz, sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung erreicht werden.
Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden zu präventionsorientierten Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt. Der Fokus soll auf individuelle Belastungen und Risikofaktoren gelegt werden, die zu Krankheiten führen können. In diesem Zusammenhang soll auch der Impfstatus überprüft und Beratungen angeboten werden.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Alle Ärzte, auch Betriebsärzte, können nun Patienten impfen und dies mit der Krankenkasse abrechnen. Ein Patient darf nicht abgewiesen werden, wenn er eine nötige Schutzimpfung wünscht.
Quelle: Ärzte Zeitung online
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